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Wer kann sich Privat versichern?

Bundeseinheitlich wurde die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf jährlich 48.150,00 Euro (monatlich 4.012,50 Euro) festgesetzt. Diese Grenze ist sowohl Jahresarbeitsentgeltgrenze als auch Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf jährlich 43.200,00 Euro (monatlich 3.600,00 Euro) festgesetzt.

Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld können dem Jahreseinkommen zugerechnet werden.

Seit 2003 unterscheidet sich dieser Wert von der Beitragsbemessungsgrenze. Beamte, Selbständige und Freiberufler sind unabhängig von der Einkommenshöhe von der Krankenversicherungspflicht befreit und können zwischen PKV und GKV frei wählen.

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