Bundeseinheitlich wurde die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen
Krankenversicherung auf jährlich 48.150,00 Euro (monatlich 4.012,50 Euro)
festgesetzt. Diese Grenze ist sowohl Jahresarbeitsentgeltgrenze als auch
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002
versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf jährlich
43.200,00 Euro (monatlich 3.600,00 Euro) festgesetzt.
Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld können dem Jahreseinkommen zugerechnet werden.
Seit 2003 unterscheidet sich dieser Wert von der Beitragsbemessungsgrenze.
Beamte, Selbständige und Freiberufler sind unabhängig von der Einkommenshöhe von der
Krankenversicherungspflicht befreit und können zwischen PKV und GKV frei wählen.
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