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Kündigung GKV und Wechsel in PKV

Sofern Ihr Bruttoeinkommen im Monat über 3.937,50 Euro oder 47.250 Euro pro Jahr inkl. aller Zuschüsse liegt (mehr dazu unter: Wer kann sich PKV) oder Sie Selbstständig sind und die freie Wahlmöglichkeit haben, sind Sie freiwillig versichert und können die Mitgliedschaft bei Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse i.d.R. mit einer Frist von 2 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

Ein Kassenwechsel beinhaltet allerdings künftig die Bindung an eine Krankenkasse für einen Zeitraum von 18 Monaten. Eine Ausnahme bildet das Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhungen. Das bedeutet, im Falle einer Beitragssatzerhöhung können auch Mitglieder, die noch keine 18 Monate bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert waren, wechseln.

Bitte beachten Sie das, die Kündigung in jedem Fall schriftlich (per Einschreiben) eingereicht werden.

Mehr zu den Zulassungvorrausetzungen für die PKV

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